Schwanger. Und was nun?
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Schwangerschaft.
Sie sind schwanger? Wie schön, herzlichen Glückwunsch! Jetzt sollten Sie sich nicht nur auf das Baby freuen und die Zeit nach der Geburt planen, sondern auch die Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz organisieren. Was Sie dabei beachten müssen und wie Sie zu Ihrem Recht kommen – nämlich zu Ihrem Schutz und dem Ihres Babys – erfahren Sie hier.
Darf Ihr Arbeitgeber Sie nach Ihrem Kinderwunsch fragen?
Nein, rechtlich betrachtet ist es Ihrem Chef im Berufsalltag und Personalern im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt, Sie nach Ihrer Familienplanung zu fragen. Dasselbe gilt für Ihre Kollegen. Da Schweigen oftmals als „Ja zur Familie“ verstanden wird, ist es Ihnen sogar erlaubt, zu lügen.
Wann müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft melden?
Es gibt keine Pflicht, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu melden. Möchten Sie allerdings den Mutterschutz und weitere Vorteile in Anspruch nehmen, sollten Sie die Schwangerschaft möglichst dann Ihrem Arbeitgeber melden, wenn sie Ihnen bekannt ist. Denken Sie daran, dass Sie eventuell schon sehr früh zum Schutz des Kindes und Ihrer Gesundheit für bestimmte Arbeiten nicht mehr in Frage kommen und nach der Geburt für viele Wochen aus dem Berufsalltag ausscheiden.
Es ist daher fair, Ihren Vorgesetzten möglichst früh zu informieren. So hat er die Chance, Ihre Arbeitskraft – auch in Ihrem Sinne – entsprechend einzuplanen und eine Lösung für die Zeit des Mutterschutzes zu entwickeln. Der „richtige“ Zeitpunkt ist für viele Frauen, wenn sie den Mutterpass haben oder die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft überstanden sind.
Wie sagen Sie es Ihrem Chef am besten?
Unabhängig davon, wie gut das Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten ist, sollten Sie ihn – ggf. im Nachgang an ein persönliches Gespräch – schriftlich informieren. Im Zweifelsfall können Sie so nachweisen, dass Sie Ihren Vorgesetzten tatsächlich informiert haben. Dies kann beispielsweise wichtig sein, wenn versucht wird, Ihnen zu kündigen. Übrigens: Sie sollten aus Respekt immer zuerst Ihren Chef und dann Ihre Mitarbeiter und Kollegen informieren. Falls Sie Angst vor dem Gespräch haben, weil Sie die Reaktion Ihres Chefs nicht einschätzen können, sollten Sie einen Vertreter des Betriebsrats an Ihre Seite holen.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Sie haben als Schwangere im Unternehmen zahlreiche Rechte, aber auch einige Pflichten. Dies sind Ihre Rechte:
Der Kündigungsschutz gilt vom Beginn Ihrer Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung. (Siehe auch weiter unten)
In dieser Zeit sind Arbeiten, die Sie und Ihr Kind gefährden, nicht erlaubt.
In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen Sie nur mit Ihrer Einwilligung arbeiten.
Sollte die Geburt vor dem errechneten Entbindungstermin stattfinden, verlängert sich Ihr anschließendes Beschäftigungsverbot um die verbliebenen Tage bis zur Geburt.
Mit einem ärztlichen Attest können Sie ein Beschäftigungsverbot auch außerhalb der Schutzfristen erwirken, zum Beispiel um Nachtarbeit zu vermeiden.
Bis acht Wochen nach der Entbindung befinden Sie sich im Beschäftigungsverbot.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich Ihr Beschäftigungsverbot auf zwölf Wochen.
Bei einer vorliegenden Behinderung Ihres Kindes kann Ihr Beschäftigungsverbot ebenfalls auf zwölf Wochen verlängert werden.
Ihr Erholungsurlaub darf wegen der Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden.
Ihr Kündigungsschutz kann sich um die Dauer der Elternzeit verlängern.
Zu Ihren Pflichten zählt die Offenheit gegenüber Ihrem Arbeitgeber, sofern Sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen möchten. Außerdem dürfen Sie Ihre Arzttermine nicht in Ihre Arbeitszeit legen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie nüchtern erscheinen müssen und Sie frühmorgens arbeiten müssten.
Wie viel dürfen bzw. müssen Sie während der Schwangerschaft arbeiten?
Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr dürfen Sie generell nicht arbeiten. In den beiden Stunden zwischen 20:00 und 22:00 Uhr ist die Arbeit nur möglich, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Mehrarbeit (das heißt mehr als 8,5 Stunden pro Tag bei erwachsenen Schwangeren und 8 Stunden pro Tag bei Minderjährigen) ist genau wie Sonntags- und Feiertagsarbeit für Schwangere verboten.
Unter Umständen können Sie sich vom Arzt ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot ausstellen lassen. In dem Fall bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt eine kürzere Arbeitszeit, die der Arbeitgeber zu Ihrem Schutz und dem Ihres Kindes akzeptieren muss.
Was passiert, wenn Sie während der Schwangerschaft krank sind?
Gehen Sie wie gewohnt zum Arzt und lassen Sie sich eine Krankschreibung ausstellen, die Sie dann Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Nur wenn Sie länger als sechs Wochen krank sein sollten, sollten Sie weitere Maßnahmen ergreifen. Im Normalfall erhalten Sie dann Krankengeld, das niedriger als Ihr Gehalt ist. Holen Sie sich aber ein Attest für ein individuelles Beschäftigungsverbot, erhalten Sie das volle Gehalt weiter.
Können Sie während der Schwangerschaft gekündigt werden?
Theoretisch können Sie während der Schwangerschaft und der darauffolgenden vier Monate nicht gekündigt werden. Jedoch gibt es einige Ausnahmefälle.
Teilen Sie Ihrem Chef beispielsweise bis zu zwei Wochen nach der Kündigung nicht mit, dass Sie schwanger sind, ist diese in der Regel gültig. Aus diesem Grund sollten Sie Wert darauf legen, Ihrem Chef früh von der Schwangerschaft zu erzählen und dies auch nachweisen zu können.
Sie können trotz Schwangerschaft gekündigt werden, wenn die Kündigung nicht mit Ihrer Schwangerschaft zusammenhängt. Das ist zum Beispiel bei Betriebsstilllegungen oder bei schwerwiegendem vorsätzlichem Vertragsbruch Ihrerseits der Fall.
Wie reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Bedürfnisse während der Schwangerschaft?
Seien Sie stets professionell und erzählen Sie nichts über private Angelegenheiten. Ihre Gefühle haben in diesen Gesprächen nichts zu suchen.
Was passiert, wenn Sie in der Probezeit schwanger werden?
Selbst in der Probezeit erhalten Sie Mutterschutz, falls Sie schwanger werden. Das heißt, dass eine Schwangerschaft Ihre Probezeit verkürzen kann. Sie profitieren anschließend wie eine Mitarbeiterin, die die Probezeit erfolgreich beendet hat, vom Kündigungsschutz.
Auf welche Leistungen haben Sie während und nach der Schwangerschaft Anspruch?
Schwangere haben auf verschiedene Leistungen Anspruch:
Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung
Arbeitgeberzuschuss (kann von der Krankenkasse übernommen werden)
eventuell Mutterschutzlohn bei allgemeinem oder individuellem Beschäftigungsverbot vor Beginn und nach Ende der Schutzfrist