Kündigungsschutzklage
Ein effektives Mittel, sich gegen eine Kündigung zu wehren.
Sie halten die Kündigung in den Händen und können es noch immer nicht fassen. Nichts deutete darauf hin, dass sich das Management von Ihnen trennen wollte. Nun stehen Sie vor der Entscheidung, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und wenn ja, wie Sie in diesem Fall vorgehen und zu Ihrem Recht gelangen.
Die Kündigungsschutzklage ist ein effektives Mittel, mit dem Sie sich wehren und dem Kündigungsschreiben widersprechen können. Möchten Sie die Weiterbeschäftigung als Fach- oder Führungskraft erreichen, ist eine Klage nach § 4 KSchG in jedem Fall sinnvoll. Aber auch wenn die Kündigung unberechtigt und grundlos bei Ihnen eingegangen ist, können Sie sich wehren und mit einer Kündigungsschutzklage widersprechen. Dazu ist es nicht zwingend notwendig, dass Sie auf einen Rückweg an Ihren Arbeitsplatz klagen.
Die Kündigungsschutzklage: In diesen Situationen ist sie angebracht
Sie leisten gute Arbeit, sind mit Ihrem Job zufrieden und stehen vor einem existenziellen Desaster, als die Kündigung bei Ihnen eintrifft. An eine berufliche Veränderung haben Sie überhaupt nicht gedacht. Sie ziehen die Weiterbeschäftigung in Ihrem Unternehmen vor und erkennen keinen sichtbaren Grund für die durch das Management avisierte Trennung. Haben Sie den Anlass zur Kündigung nicht selbst verschuldet, ist eine Kündigungsschutzklage immer sinnvoll und kann Sie zurück an Ihren angestammten Arbeitsplatz bringen. Möchten Sie die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen und sich mit Ihrer Entlassung abfinden, haben Sie das Recht zu klagen und sollten sich anwaltliche Unterstützung einholen. Für Ihre Klage ist eine Frist einzuhalten, bei deren Versäumnis der Widerspruch schwierig – wenn auch nicht unmöglich wird.
Eine Kündigungsschutzklage empfiehlt sich, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie und Ihre aktuelle Situation zutrifft:
Sie wurden ohne Eigenverschulden und ohne ersichtlichen Anlass gekündigt.
Die Kündigung beinhaltet Punkte, die nicht zutreffend und nachweislich falsch sind.
Sie möchten sich mit dem Kündigungsschreiben nicht abfinden.
Die Kündigung enthält formelle Fehler und/oder beachtet die gesetzliche Kündigungsfrist nicht.
Sie haben nie eine Abmahnung erhalten und wurden sprichwörtlich „aus heiterem Himmel“ gekündigt.
In diesen und ähnlichen Fällen sollten Sie widersprechen und eine Kündigungsschutzklage vor ordentlichen Gerichten einreichen. In größeren Unternehmen mit einem Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit, diesen zu Rate zu ziehen und das weitere Vorgehen mit ihm zu besprechen. Es gibt durchaus Fälle, in denen der Betriebsrat für eine Rücknahme des Kündigungsschreibens sorgen und Ihnen damit den juristischen Prozess einer Kündigungsschutzklage ersparen kann.
Auf das richtige Vorgehen kommt es an
Lesen Sie sich das Schreiben in Ruhe und mehrmals durch. Finden Sie Fehler, können Sie sich wehren und haben gute Erfolgsaussichten, wenn Sie die Kündigungsschutzklage einreichen. Die Beratung durch einen Anwalt sollte auch dann nicht ausbleiben, wenn Sie die Kosten für eine Klage selbst finanzieren und nicht über die Rechtsschutzversicherung abrechnen können. Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutz erfahrene Juristen wissen, was im Falle einer nicht rechtmäßigen Kündigung zu tun ist und wie Sie zu Ihrem Recht und der Wiedereinstellung kommen.
Eine Kündigungsschutzklage dient primär der Ermittlung der Fakten, ob Ihnen zu Recht oder zu Unrecht gekündigt wurde. Sie ist keine Gewährleistung, dass der Arbeitgeber eine Wiedereinstellung vornimmt. Dennoch sollten Sie diese Option nicht ungenutzt lassen und Ihr Potenzial ausschöpfen. Selbst wenn Sie kein Interesse an einer Wiedereinstellung haben, kann die Anfechtung unberechtigter Kündigungen Vorteile aufweisen und Ihnen zum Beispiel eine Abstandszahlung einbringen.
Nach Erhalt des Kündigungsschreibens haben Sie genau drei Wochen für die Kündigungsschutzklage Zeit.
Eine schriftliche Erhebung beim zuständigen Amtsgericht ist notwendig.
Die Klage kann mit oder ohne Anwalt angestrebt werden (wobei juristische Unterstützung durchaus sinnvoll ist).
Gibt es einen Betriebsrat, wird bei diesem im Zeitraum einer Woche nach Kündigungseingang Widerspruch eingelegt.
Auch wenn die Fristen eng sind und nicht viel Spielraum zulassen: Geben Sie sich ein paar Tage Zeit und überlegen genau, wie Sie mit der Kündigung verfahren möchten. Weiter sollten Sie abwägen, welche Zielsetzung die Kündigungsschutzklage erreichen soll. Möchten Sie vom Arbeitgeber ein gutes Arbeitszeugnis oder eine Abstandszahlung erhalten, sollten Sie den Anspruch in der Kündigungsschutzklage äußern. Gleiches gilt auch, wenn Sie zurück an Ihren Arbeitsplatz möchten und dieses Ziel durch eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht erreichen möchten.
Aus der Klage muss hervorgehen, in welcher Form Sie Widerspruch einreichen und mit welchen Punkten der Kündigung Sie nicht einverstanden sind.
Welche Gründe und Formulierungen können eine Kündigung unwirksam machen?
Die Nichteinhaltung von Kündigungsfristen nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches führen zur Unwirksamkeit eines ordentlichen Kündigungsschreibens. Bei außerordentlichen Kündigungen wegen Pflichtverstößen oder einem Vorwurf von Seiten des Arbeitgebers, können Sie mit einer Kündigungsschutzklage für Gerechtigkeit sorgen und müssen sich unlautere Anschuldigungen und Vorwürfe nicht gefallen lassen. Ein Großteil aller außerordentlichen Kündigungen sind fehlerhaft und werden aus Mangel an Beweisen vor Gericht abgewiesen. Wurde Ihnen per eMail oder mündlich gekündigt, können Sie sich ebenfalls wehren und mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen. Sie halten das Schreiben in den Händen und haben nie zuvor eine Abmahnung erhalten? Diese Kündigungen sind unwirksam und Ihrem Widerspruch wird ohne Wenn und Aber stattgegeben.
Lediglich in Ausnahmefällen kann ein Arbeitgeber ohne Abmahnung kündigen. So zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter stiehlt, Firmengeheimnisse ausplaudert oder anderweitig geschäftsschädigend gehandelt hat. Hier befindet sich der Arbeitgeber in der Beweislast und muss vor Gericht belegen können, dass ein derart schweres Vergehen wirklich geschehen ist.
Auch mit dem Vermerk betriebsbedingter Kündigungen müssen Sie sich nicht abfinden. Eine Kündigungsschutzklage kann unter Umständen dafür sorgen, dass die Sozialauswahl Ihres Arbeitgebers falsch war und dass er Sie weiter beschäftigen muss.
Eine Kündigungsschutzklage ist meist sinnvoll
Sind Sie sich „keiner Schuld bewusst“ und möchten Ihren Arbeitsplatz nicht verlieren, können Sie klagen und nach der Gesetzgebung im Kündigungsschutz Recht bekommen. Diese Methode kann auch zur Anwendung kommen, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht in Ihrem primären Interesse liegt. Für eine neue Karriere benötigen Sie auf jeden Fall ein gutes Arbeitszeugnis, das Ihnen nicht jeder Arbeitgeber aus freien Stücken ausstellt. Vor allem wenn Sie gekündigt werden, kann Ihr Ersuchen zu einer schwierigen und langwierigen Angelegenheit werden. Mit einer Kündigungsschutzklage beschleunigen Sie Ihren Anspruch und können im Endeffekt entscheiden, ob Sie weiter im Unternehmen tätig sein oder neu anfangen und dazu ein adäquates Arbeitszeugnis von Ihrem bisherigen Arbeitgeber erhalten möchten.
Fühlen Sie sich zu Unrecht benachteiligt, fechten Sie das Schreiben mit einer Kündigungsschutzklage beim Amtsgericht an.