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Aufhebungsvertrag

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden soll?

Keinesfalls sollten Sie in einer Art Kurzschlusshandlung den Vertrag sofort unterschreiben. Stattdessen bitten Sie zunächst um eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen. Um in dieser Situation das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten aus dem Aufhebungsvertrag kennen. Ob Sie ihn unterschreiben müssen oder nicht und was Sie in dieser Situation tun können – das erfahren Sie hier.

Was ist ein Aufhebungsvertrag und welchen Zweck erfüllt er?

Ein Aufhebungsvertrag wird mit dem Ziel, ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzulösen, zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer geschlossen. Voraussetzung ist das Einverständnis beider Vertragsparteien. Heißt: Der Arbeitnehmer muss dem Wunsch des Arbeitgebers zustimmen, damit der Vertrag wirksam wird.

Es gibt zwei Situationen, in denen ein Aufhebungsvertrag ins Spiel gebracht wird bzw. gebracht werden kann.

Ihr Chef bietet Ihnen aufgrund von Umstrukturierungen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag. Er wird im Falle einer Ablehnung wahrscheinlich erwähnen, dass er Ihnen ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen müsse. Das ist tatsächlich richtig. Sofern Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers nicht unterschreiben, muss er Ihnen ordentlich kündigen.

Mit einem Aufhebungsvertrag kann Ihr Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung und möglicherweise auch einen damit verbundenen langwierigen Kündigungsschutzprozess vermeiden. Denn als Arbeitnehmer hätten Sie die Möglichkeit, in einer Kündigungsschutzklage die Rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung vom Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Das möchte Ihr Arbeitgeber aus Kostengründen und auch aus Zeitgründen vermeiden. Außerdem läuft er im Falle seines Unterliegens Gefahr, Sie weiter beschäftigen zu müssen. Insoweit ist der Aufhebungsvertrag für ihn eine sehr viel angenehmere Lösung.

Umgekehrt können Aufhebungsverträge auch für Arbeitnehmer eine gute und interessante Lösung sein. Nämlich dann, wenn Sie aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in ein anderes Beschäftigungsverhältnis wechseln möchten oder wenn Sie clever verhandeln.

Ein Aufhebungsvertrag bietet für Sie als Arbeitnehmer einen gewissen Verhandlungsspielraum.

Den können Sie jedoch nur dann nutzen, wenn Sie seine Vorteile für den Arbeitgeber und natürlich für Sie als Arbeitnehmer kennen. Nur dann haben Sie die Möglichkeit, das bestmögliche Ergebnis für sich zu erzielen und entsprechend hoch zu pokern.

1. Die Vorteile für Ihren Arbeitgeber

Für Arbeitgeber gibt es gute Gründe, einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anzubieten:

Der gesetzliche Kündigungsschutz entfällt bei Aufhebungsverträgen. Das bedeutet, dass auch Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden können, die nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) aus Gründen der Sozialauswahl – zum Beispiel bei einem langjährigen Vertragsverhältnis – nicht gekündigt werden können, oder weil Sie besonderen Kündigungsschutz – zum Beispiel als Schwerbehinderter oder Betriebsratsmitglied – genießen.
Aufhebungsverträge bedürfen keines Kündigungsgrundes.

Die Anhörung des Betriebsrates ist ebenfalls entbehrlich, da der Betriebsrat in diesem Fall kein Mitspracherecht hat.

Vertraglich oder gesetzlich geregelte Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden. Stattdessen ist bei einem Aufhebungsvertrag der Zeitpunkt der Beendigung von den Vertragsparteien frei wählbar, so dass auch ein sehr zeitnahes Ende möglich ist.
Der Arbeitgeber kann also mit einem Aufhebungsvertrag alle in Bezug auf eine ordentliche Kündigung geltenden gesetzlichen Vorgaben wie Vorliegen eines Kündigungsgrunds, Einhalten einer Kündigungsfrist, Anhörung des Betriebsrats und den Kündigungsschutz umgehen. Diese Fakten sollten Sie kennen, denn sie bedeuten für Sie als Arbeitnehmer eine günstige Verhandlungsbasis.

2. Die Vorteile für Sie als Arbeitnehmer

Auch Sie als Arbeitnehmer profitieren von einigen Vorteilen:

Sofern Sie bereits eine neue Position in Aussicht haben, müssen auch von Ihnen gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen nicht eingehalten werden.

Sie können die Einigung über einen Aufhebungsvertrag dazu nutzen, mit Ihrem Arbeitgeber das Ausstellen eines guten qualifizierten Arbeitszeugnisses zu vereinbaren. Scheuen Sie sich nicht, bestimmte Punkte konkret zu benennen und sich die Aufnahme in das qualifizierte Zeugnis bestätigen zu lassen.

Ein weiterer Vorteil für Sie als Arbeitnehmer ist, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln können. Sehen Sie sich die oben genannten Vorteile des Arbeitgebers an, bevor Sie den Aufhebungsvertrag Das sind gute und schlagkräftige Argumente, denen Sie weitere hinzufügen können. Zum Beispiel die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihre Verdienste für das Unternehmen usw.. Die Höhe der Abfindung hängt auch von Ihrem Verhandlungsgeschick ab, weshalb es sinnvoll ist, sich einen erfahrenen Rechtsanwalt an die Seite zu holen, der ein maximales Ergebnis erzielt. Maßstab für die Berechnung der Abfindung ist in der Regel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr, das Sie bisher in dem Unternehmen gearbeitet haben.

Aufhebungsverträge sowie die Zahlung einer Abfindung wirken sich unter anderem auf die Steuer und das Arbeitslosengeld I aus.

Die Folgen eines Aufhebungsvertrags

Erfolgt im Zuge eines Aufhebungsvertrags eine Abfindungszahlung, wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit zeitweise ausgesetzt. Dieses sogenannte Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs ist in § 143a SGB III (drittes Sozialgesetzbuch) gesetzlich normiert. Das bedeutet, dass die Abfindung mit dem Arbeitslosengeld I verrechnet wird. Die Arbeitsagentur kann nach § 144 SGB III außerdem das Arbeitslosengeld I für eine Dauer von mindestens zwölf Wochen sperren. Grund ist, dass Sie als Arbeitnehmer mit Ihrer Unterschrift freiwillig in die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingewilligt und damit mitgewirkt haben. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts darf das Arbeitslosengeld nicht gesperrt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wenn Sie beispielsweise als Arbeitnehmer mit Ihrer Einwilligung in den Aufhebungsvertrag einer ordentlichen Kündigung zuvorkommen.

Um das Arbeitslosengeld in voller Höhe zu erhalten, sollten Sie die Agentur für Arbeit sofort, beziehungsweise drei Monate vor Beendigung des Arbeitsvertrags, über den Aufhebungsvertrag informieren. Der wichtige Grund sollte im Vertrag explizit benannt werden. Außerdem ist es sinnvoll, mit der Agentur für Arbeit Rücksprache zu halten, ob die gewählte Formulierung so akzeptiert wird.

Steuerlich gesehen gilt für Abfindungen ein ermäßigter Steuersatz. Nach der sogenannten Fünftelregelung wird so gerechnet, als hätten Sie über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils ein Fünftel der Abfindungszahlung erhalten. Auf diese Weise reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Ob Sie von dieser Regelung profitieren, prüft das Finanzamt unter der Voraussetzung, dass Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Sie als Arbeitnehmer bestimmen, ob der von Ihrem Arbeitgeber angebotene Aufhebungsvertrag durch Ihre Unterschrift zustande kommt oder nicht. Bitten Sie zunächst um eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen. So gewinnen Sie Zeit, sich eine Verhandlungsstrategie oder Änderungswünsche zu überlegen und einen Anwalt zu konsultieren.

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