Eine Abfindung kann von einem Unternehmen an Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die individuell geschlossen werden kann. In größeren Unternehmen können entsprechende Regelungen im Tarifvertrag festgehalten sein. Die Höhe der Zahlung unterliegt ebenfalls der individuellen Vereinbarung. Eine Abfindung wird grundsätzlich als Einmalzahlung gewährt. Seit einigen Jahren muss die Zahlung voll versteuert werden. Die Steuerlast kann jedoch nach der Fünftelregelung gemindert werden. Die Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen Verdienstausfall.
Gründe für die Zahlung einer Abfindung
Eine Abfindungszahlung kann gewährt werden, wenn Sie aus dem Unternehmen ausscheiden. Dafür kann es verschiedene Gründe geben.
Betriebsbedingte Kündigung
Wenn das Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindungszahlung beanspruchen. Wenn der Betrieb keine Abfindungszahlung leisten möchte, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erstreiten. Sie haben eine gute Chance auf Zahlung der Leistung, wenn die betriebsbedingte Kündigung Fehler enthält und vom Arbeitsgericht nicht bestätigt wird. In diesem Fall können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen und in diesem eine Abfindungszahlung rechtsverbindlich vereinbaren.
Krankheitsbedingte Kündigung
Auch gegen eine krankheitsbedingte Kündigung können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen. Die Hürden für eine solche Kündigung sind für den Arbeitgeber hoch. Oftmals werden vom Arbeitsgericht Fehler bescheinigt, die Ihnen die Möglichkeit geben, einen Aufhebungsvertrag in Verbindung mit einer Abfindungszahlung auszuhandeln.
Fristlose Kündigung
Wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat, müssen Sie dies nicht einfach so hinnehmen. Sind Sie der Meinung, dass die Kündigung unberechtigt ist, können Sie auch in diesem Fall Kündigungsschutzklage einreichen und eine Abfindungszahlung erstreiten, wenn das Gericht Ihrer Auffassung der unberechtigten Entlassung folgt.
Kündigung wegen Betriebsschließung
Soll der Betrieb aufgrund einer geringen Rentabilität oder wegen einer Standortverlagerung geschlossen werden, sind betriebsbedingte Kündigungen unausweichlich, es sei denn, Sie entscheiden sich für einen Umzug, um am neuen Standort weiterzuarbeiten. Bei betriebsbedingten Kündigungen werden häufig Abfindungen gezahlt. Gibt es einen Sozialplan, der die persönliche Situation jedes einzelnen Mitarbeiters berücksichtigt, kann es vorkommen, dass sich die Abfindungszahlung bei den einzelnen Mitarbeitern unterscheidet.
Anspruch auf eine Abfindungszahlung
Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung, wenn Sie aus Ihrem Betrieb ausscheiden. Dies bedeutet, dass Sie einen generellen Rechtsanspruch nicht durchsetzen können. Es gibt jedoch Ausnahmen. Diese finden häufig in größeren Betrieben Anwendung. Die Zahlung einer Abfindung für Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen, kann in verschiedenen Verträgen vereinbart werden. Deshalb kann es hilfreich sein, wenn Sie sich über die Regelungen informieren, die in Ihrem Unternehmen gelten. Dazu gehören:
- Tarifvertrag
- Sozialplan
- Arbeitsvertrag
- Geschäftsführervertrag
Sollten Sie in einem dieser Verträge eine entsprechende Klausel finden, können Sie einen Rechtsanspruch auf die Abfindung durchsetzen. Dies wird Ihnen vor dem Arbeitsgericht gelingen, wenn Ihr Arbeitgeber nicht freiwillig zahlen möchte.
Höhe der Abfindungszahlung
Ebenso wie die Abfindungszahlung selbst ist auch die Höhe der Abfindung nicht fest definiert. Wenn Sie eine Abfindung bekommen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Mindestzahlung. Gleichermaßen kennen Abfindungszahlungen auch keine Obergrenze. Oftmals werden Abfindungen nach verschiedenen Kriterien berechnet. So können Sie für jedes Jahr, das Sie in dem Unternehmen gearbeitet haben, einen Monatslohn bekommen. Dabei wird der Grundlohn als Maßstab genommen, und zwar brutto und ohne Zuschläge. Es gibt auch Unternehmen, die einen halben Monatslohn pro Jahr zahlen.
Weitere Beträge können zu dem Monatslohn hinzugerechnet werden. Dazu können gehören:
- Erhöhung für jedes Kind, das in Ihrem Haushalt lebt
- Erhöhung für den Ehepartner oder den Lebensgefährten, mit dem Sie in einem Haushalt leben
- Erhöhung für zu pflegende Angehörige
Derartige Erhöhungsbeträge können dazu führen, dass die Höhe der Ab
